Vorsorgeleistung durch die Krankenkasse

Balneo & Spa Hotel The Palace

Der GKV Spitzenverband die Liste der Länder, in denen medizinische Vorsorgeleistungen im Ausland (insgesamt 14 Länder anerkannt) anerkannt werden, um Bulgarien mit Datum 20.09.2019 erweitert hat. Im offiziellen Rundschreiben 2019/483 wurde die Aktualisierung der Übersicht über medizinische Vorsorgeleistungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz aktualisiert. Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten im Sinne des § 23 Abs. 2 SGB V können ab sofort auch in erbracht werden. Deshalb sind Kostenerstattung nach § 13 Abs. 4 SGB V auch für in Bulgarien in Anspruch genommene medizinische Vorsorgeleistungen möglich.

Ausgaben Was deckt die obligatorische Krankenversicherung ab?

- 100% der Behandlungskosten beim Arzt vor Ort in der vom Patienten ausgewählten und von den Krankenkassen in Deutschland anerkannten Kurort/Sanatorium/Hotel mit lizenziertem medizinischem Spa-Zentrum usw.

- 90% der Kosten für ambulante präventive Behandlung und Prophylaxe, Verfahren und Therapien

- Eine Subvention für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von bis zu 16 Euro pro Tag (abhängig von der Krankenkasse).

Was müssen die Patienten selbst bezahlen?

- 10% des Preises der Spa-Behandlung

- Eine einmalige Verwaltungsgebühr zur Bearbeitung der Unterlagen von der Krankenkasse in Höhe von 10 Euro Unterkunft, Verpflegung

- Alle Reisekosten

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